Gender Identity Law – Buenos Aires, November 30th.
Right to gender identity. All persons have the right: a) To the recognition of their gender identity; b) To the free development of their person according to their gender identity; c) To be treated according to their gender identity and, particularly, to be identified in that way in the documents proving their identity in terms of the first name/s, image and sex recorded there.
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Das ist der Hammer! Danke Deutschland!
Es verstößt gegen ( ... ), dass ein Transsexueller, der die Voraussetzungen des ( ... ) Transsexuellengesetz erfüllt, zur rechtlichen Absicherung seiner gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen kann, wenn er sich zuvor gemäß ( ...) des TSG einem seine äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat sowie dauernd fortpflanzungsunfähig ist und aufgrund dessen personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung gefunden hat. Weiterlesen


