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Österreich: Verfassungsgerichtshof bestätigt Zwangsouting für Transsexuelle

Wie lieben es doch manchmal Juristen sich schändlich aus der Affaire zu ziehen: sie lehnten die Behandlung der Beschwerde wegen zu geringer Erfolgsaussichten ab! Gedankenlos und unmenschlich. Verschiedene Ursachen fallen mir hierzu ein: Dies Land steht, genau wie mein kleines Luxemburg, unter dem Pantoffel der "Magna Catholica", Transphobie, Verankerung in einer auf Reproduktion beschränkten Weltsicht, Feigheit, denn hier müsste man Stellung beziehen. Oder ist es etwa ein Amalgam von allem?

Schon allein, dass die Bestellung der Richter ein höchst politischer Akt ist, lässt den Gedanken aufkommen, dass dieser Entscheid nicht etwa rechtlich sonder einfach politisch ist: "Die Mitglieder des VfGH werden vom Bundespräsidenten ernannt. Im Einzelnen erfolgt die Ernennung des Präsidenten, Vizepräsidenten und sechs weiterer Mitglieder sowie dreier Ersatzmitglieder auf Vorschlag der Bundesregierung, die dreier weiterer Mitglieder und weiterer Ersatzmitglieder aufgrund von Vorschlägen des Nationalrates sowie die Ernennung dreier Mitglieder und eines Ersatzmitglieds aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates." Bitte lesen Sie hierzu einen Artikel aus: Öffentliche Sicherheit. Man könnte ja sein Amt "verlieren" wenn man nicht "konform" geht, oder? Bitte, Herr Richter, weinen Sie beim nächsten Foto, denn das stünde Ihrem Stande angesichts dieser Ablehnung besser.

Ich möchte die Damen und Herren Richter nur mal kurz darauf hinweisen, dass die gegen die Statuten ihrer eigenen Vereinigung verstossen, denn dort steht: "Artikel 4: Fairness - Richterliche Unbefangenheit umfasst auch die Fähigkeit, eigene Vorurteile zu erkennen und auf die Wirkung eigener Worte und Handlungen auf andere zu achten. Wir begegnen Verfahrensbeteiligten sachlich, respektvoll und äquidistant und gewähren ihnen ausgewogen Gehör. Diskriminierende Haltungen und Äußerungen im Verfahren weisen wir bedingungslos zurück." Ich nehme mal an, dass auch Verfassungsrichter diesem, löblichen, Gedanken anhängen. Leider wurde dieser Grundsatz hier mit Füssen getreten, und werden Menschen einer schrecklichen Art der Diskriminierung ausgesetzt. Und das Ganze jedes Mal doppelt! Ist das wirklich mir der von Ihnen angesagten Ethik zu vereinbaren ( Statuten – Ethikerklärung )? Ist es wirklich die Zerstörung von Familien durch den Druck der Diskriminierung auf die Sie abzielen? Und das obwohl Österreich in Europa eines der ersten länder war, welches die Zwangsscheidung beendete ( 2006 ), wenn auch kaum aus einem humanistischen Gedanken heraus, aber dennoch und immerhin?

Oder betrachtet ihr uns ( Transgender ) immer noch als kaum mehr wert als "menschliche Tiere" ? Hierzu: Tier und Recht in Österreich.



Heiratsurkunden: Rechtskomitee LAMBDA kündigt Beschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof an.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 

Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2006 müssen sich verheiratete Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden. Sie dürfen verheiratet bleiben und erhalten alle ihre Dokumente und Urkunden auf ihren neuen Namen und mit ihrem neuen Geschlecht.

Auch in der Heiratsurkunde werden diese Änderungen vorgenommen. Weil aber die  Innenministerin die Personenstandsverordnung nie an die neue Rechtslage angepasst hat, werden die (nach der Geschlechtsanpassung eines Partners) nun gleichgeschlechtlichen Ehepartner in der Heiratsurkunde weiterhin als "Mann" und "Frau" bezeichnet. Das ist nicht nur eine falsche Beurkundung sondern führt auch zu einem ungewollten Outing des transsexuellen Ehepartners überall dort, wo er/sie die Heiratsurkunde vorlegt.

Denn, wenn in einer österreichischen Heiratsurkunde (wie zumeist an den Vornamen ersichtlich) zwei Männer oder zwei Frauen als miteinander verheiratet ausgewiesen werden, so kann es sich (weil die gleichgeschlechtliche Eheschließung hierzulande immer noch nicht möglich ist) nur um eine transsexuelle Ehe handeln, in der einer der Partner früher ein anderes Geschlecht hatte. 

Keine Begründung

Wird nun eine der beiden Frauen in der Heiratsurkunde als "Mann" bezeichnet (oder einer der beiden Männer als "Frau"), so ist damit offenbart, wer der beiden Ehegatten der transsexuelle Teil ist, wer früher ein anderes Geschlecht hatte.

Transsexuelle Ehepartner müssen ihre Transsexualität daher immer dann offenbaren, wenn sie die Heiratsurkunde vorlegen (müssen). Ein Umstand, den der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits vor Jahren als menschenrechtswidrig erkannte (B. v France 1992) .

Die österreichischen VerfassungsrichterInnen sahen keine Menschenrechtsverletzung. Sie lehnten die Behandlung der Beschwerde wegen zu geringer Erfolgsaussichten ab (VfGH 20.09.2010, B 1500/09). Damit ersparten sie sich auch die Begründung, warum, in ihren Augen, das Zwangsouting menschenrechtskonform ist.

"Wir hätten uns wenigstens eine Begründung erwartet", sagt der Präsident des RKL und Anwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, und kündigt Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer.

In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, NRPräs. Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Peter Schieder, Volksanwälting NRAbg.A.D. Mag. Terezija Stoisits, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Dr. Barbara Helige, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m.

Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei. Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur ( www.fra.europa.eu ). 

Rückfragehinweis: 0676/3094737; office@RKLambda.at , www.RKLambda.at

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